BARRIEREFREIE WEBSITE

Zugang beginnt
beim Aufbau.

Ich gestalte und entwickle Websites, die Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gut nutzen können. Verständliche Inhalte, klare Kontraste und eine zugängliche Bedienung gehören für mich zusammen. Mit Ihnen lege ich fest, welche Seiten und Abläufe verbessert werden sollen.

01 / Zugänglichkeit & Abläufe

Die entscheidenden Wege müssen erreichbar sein.

Ein schönes Menü hilft wenig, wenn es sich mit der Tastatur nicht öffnen lässt. Deshalb beginne ich mit den Wegen, die für Ihre Besucher wichtig sind: Leistungen finden, eine Anfrage stellen, einen Warenkorb bedienen oder einen Termin auswählen. Ich prüfe diese Abläufe zusammenhängend und auf den vereinbarten Geräten.

Das betrifft Gestaltung und Programmierung gleichermaßen. Eine sichtbare Fokusmarkierung, eine nachvollziehbare Überschriftenfolge und verständliche Fehlermeldungen gehören von Anfang an in den Entwurf. Auch auf einem schmalen Bildschirm sollen wichtige Informationen und der nächste Schritt leicht zu finden sein.

02 / Zugänglichkeit & Abläufe

Was ich technisch und gestalterisch umsetze.

Ich arbeite mit klaren HTML-Strukturen und möglichst einfachen Bedienelementen. Bilder bekommen passende Textalternativen; reine Schmuckbilder werden nicht unnötig vorgelesen. Bewegungen lassen sich reduzieren. Bei Videos berücksichtige ich den Zweck und die benötigten Alternativen. Ein Formular zeigt beispielsweise direkt am betreffenden Feld, welche Angabe fehlt. Eine Fehlermeldung bleibt verständlich, wenn Farben nicht unterschieden werden können. Ich betrachte solche Details im Zusammenhang mit dem gesamten Weg bis zur erfolgreichen Anfrage.

  • Tastaturbedienung einschließlich Menüs, Dialogen und Formularen
  • Lesbare Kontraste, Textvergrößerung und flexible mobile Ansichten
  • Verständliche Beschriftungen, Statusmeldungen und Fehlerbehandlung
  • Prüfung ausgewählter Abläufe mit assistiven Technologien
03 / Zugänglichkeit & Abläufe

Welche Anforderungen für Ihre Website gelten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft nicht pauschal jede Unternehmenswebsite. Relevant sind unter anderem angebotene Verbraucherdienstleistungen, der Vertragsbezug und mögliche Ausnahmen. Ich trenne die technische Bestandsaufnahme von der rechtlichen Einordnung Ihres Unternehmens.

Für eine verbindliche rechtliche Bewertung beziehen Sie eine geeignete Fachstelle ein. Auf dieser Grundlage vereinbare ich die technische Zielsetzung und dokumentiere geprüfte Seiten, offene Punkte und Grenzen. Ein automatischer Test allein ist kein Nachweis vollständiger Barrierefreiheit.

04 / Zugänglichkeit & Abläufe

Nach dem Start bleibt die Redaktion beteiligt.

Damit die Verbesserungen im Alltag erhalten bleiben, zeige ich Ihnen die passenden Pflegewege für Texte, Bilder und neue Seiten. Gemeinsam halte ich mit Ihnen fest, wer Textalternativen ergänzt, Dokumente prüft und bei neuen Funktionen auf die Bedienbarkeit achtet. Vorhandene Buchungsdienste oder andere externe Module werden einzeln betrachtet, weil ihre Anpassungsmöglichkeiten vom jeweiligen Anbieter abhängen. Zum Einstieg können Sie mir Ihre Website und die wichtigsten Besucheraufgaben per E-Mail oder WhatsApp nennen. Ich ordne ein, ob gezielte Korrekturen oder eine grundlegendere Überarbeitung sinnvoll sind.

GUT ZU WISSEN

Klare Fragen.
Klare Antworten.

Wird damit jede Website automatisch BFSG-konform?

Das hängt von der Anwendbarkeit des Gesetzes, dem vereinbarten Zielstandard und der Umsetzung ab. Ich liefere die technische Arbeit und dokumentiere die geprüften Bereiche. Eine rechtliche Einordnung oder Zertifizierung wird bei Bedarf gesondert durch eine geeignete Fachstelle vorgenommen.

Muss ich dafür komplett neu starten?

Oft können Navigation, Formulare und Inhalte gezielt verbessert werden. Ein Relaunch kann sinnvoll sein, wenn grundlegende Strukturprobleme viele Seiten betreffen.

Sind Animationen trotzdem möglich?

Ja. Ich plane zurückhaltende Alternativen, verständliche Bedienelemente und die Möglichkeit, Bewegung zu reduzieren. Inhalte und Funktionen müssen dabei erreichbar bleiben.

GRUNDLAGEN ZUM NACHLESEN

BFSG: Anwendungsbereich W3C: WCAG 2.2

DER NÄCHSTE SCHRITT

Was soll Ihr Auftritt für Sie bewegen?

Erzählen Sie mir von Ihrer Idee

IHR ERSTER EINBLICK

Erst sehen.
Dann entscheiden.

Für Ihr Webprojekt erstelle ich einen ersten kostenlosen Designvorschlag. Sie sehen, wie Ihre neue Website, Ihr Shop, Ihr Blog oder Ihr Relaunch aussehen könnte, bevor Sie die Umsetzung beauftragen.

Gefällt Ihnen die Richtung nicht, entstehen für den Designvorschlag keine Kosten – und Sie müssen nichts beauftragen.

Kostenlosen Designvorschlag anfragen

Der Vorschlag zeigt die gestalterische Richtung. Umfang und Preis der Umsetzung vereinbare ich anschließend mit Ihnen. Unverbindlich anfragen – per Formular, E-Mail oder WhatsApp.

WhatsApp